Titelbild zum Artikel über Google Ads für Arztpraxen
Von
Oskar Bösener
·
Zuletzt aktualisiert am
October 14, 2026

Google Ads für Arztpraxen: Was Google erlaubt, was das Werberecht sagt und wann es sich rechnet

Google Ads lohnt sich für Arztpraxen vor allem bei Privat- und Selbstzahlerleistungen, nach denen Patienten aktiv suchen. Google verbietet Arztpraxen die Werbung nicht pauschal, schränkt aber Gesundheitsanzeigen ein: keine Begriffe zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Anzeige und Landingpage und kein Remarketing bei sensiblen Gesundheitsthemen. Außerdem muss das Konto, wie bei allen Werbetreibenden, die Überprüfung des Werbetreibenden bestehen. Dazu kommen Heilmittelwerbegesetz, ärztliche Berufsordnung und Wettbewerbsrecht, die auch für Anzeigen gelten.

Stand: Oktober 2026. Google kann seine Richtlinien und Funktionen jederzeit ändern, prüf die verlinkten Hilfeseiten deshalb vor dem Start noch einmal.

Für welche Praxen lohnt sich Google Ads?

Suchanzeigen passen am besten zu Leistungen, die Patienten selbst bezahlen und bewusst auswählen. Das ist unsere Einschätzung, keine Statistik:

Ob in deiner Region genug Menschen suchen, zeigt dir der Keyword-Planer: Suchvolumen, durchschnittliche Kosten und eine Prognose für dein Budget. Die Prognosen beruhen laut Google auf den letzten sieben bis zehn Tagen.

Welche Google-Richtlinien gelten für Arztpraxen in Deutschland?

Maßgeblich ist die Richtlinie Gesundheitswesen und Medikamente. Für Deutschland nennt sie eigene Regeln nur für Apotheken, etwa Versandapotheken, und Apothekenverbände. Arztpraxen kommen dort nicht ausdrücklich vor. Google schreibt aber auch: Du musst dich selbst über die Bestimmungen der Orte informieren, auf die du deine Anzeigen ausrichtest.

Welche Begriffe darf eine Praxis nicht verwenden?

Für Deutschland gilt laut Google, wie für alle Länder außer Kanada, Neuseeland und den USA: „Sie dürfen in Anzeigen oder auf Landingpages keine Begriffe mit Bezug auf verschreibungspflichtige Arzneimittel verwenden.“ So steht es in der Richtlinie Begriffe mit Bezug auf eingeschränkt zulässige Arzneimittel. Wichtig ist das Wort Landingpage. Es reicht also, wenn der Begriff auf der Zielseite steht, auch wenn die Anzeige sauber ist.

Welche Begriffe gemeint sind, zeigt Googles Beispielliste. Darauf stehen unter anderem Botox, Botulinumtoxin, Semaglutid, Ozempic, Wegovy, Mounjaro, Finasterid und Sildenafil. Google nennt die Liste ausdrücklich unvollständig. Hyaluron steht nicht darauf.

Eine eigene Zertifizierung für Arztpraxen sieht Google nicht vor. Im Antrag für gesundheitsbezogene Werbung wählst du zwischen Organisationstypen wie Anbietern verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Versandapotheke, Telemedizin), Arzneimittelherstellern oder Anbietern der Suchthilfe. Eine eigene Option für Arztpraxen gibt es dort nicht.

Was bedeutet „Aktiv (eingeschränkt)“ bei einer Praxis-Anzeige?

Laut Google-Hilfe bedeutet der Status: Die Anzeige entspricht den Richtlinien, unterliegt aber Einschränkungen. Als Gründe nennt Google unter anderem die Richtlinie zu Gesundheit und Medizin und Begriffe aus regulierten Branchen auf der Website. Laut der Gesundheitsrichtlinie werden Anzeigen bei den meisten Gesundheitsregeln so gekennzeichnet, wenn die Kampagne auf zulässige Standorte ausgerichtet und die Domain ordnungsgemäß zertifiziert ist. Eine Anzeige mit diesem Status läuft also, aber nicht überall: Google kann sie etwa nach Ort, Altersgruppe oder Gerät einschränken.

Darf eine Praxis Besucher ihrer Website erneut ansprechen?

Bei sensiblen Gesundheitsthemen nein. Die Richtlinie Gesundheit in personalisierten Anzeigen zählt Gesundheit zu den sensiblen Kategorien. Dazu gehören unter anderem Erkrankungen mit Langzeitbehandlung, Probleme im Intimbereich und „Invasive medizinische Eingriffe, einschließlich Schönheitschirurgie, chirurgischer Eingriffe oder Injektionen“.

Für solche Anzeigen sind laut Google selbst kuratierte Zielgruppen nicht erlaubt. Das betrifft Kundenabgleich, Segmente mit selbst erhobenen Daten (früher Remarketing), Zielgruppenerweiterung und ähnliche Segmente. Erlaubt bleiben unter anderem vordefinierte Google-Zielgruppen und geografisches Targeting. Laut der Übersicht Eingeschränktes Targeting in personalisierten Anzeigen kann bei Demand-Gen-Kampagnen die Auslieferung eingeschränkt sein, weil sie standardmäßig eigene Zielgruppen nutzen.

Offen ist, ob reine Suchkampagnen ohne Zielgruppen den Status „eingeschränkt“ wegen dieser Richtlinie bekommen können. Die Hilfeseiten sagen dazu nichts.

Was verlangt Google bei der Überprüfung des Werbetreibenden?

Laut Google müssen letztendlich alle Werbetreibenden die Überprüfung durchlaufen. Danach blendet Google bei deinen Anzeigen eine Offenlegung mit deinem Namen beziehungsweise dem Namen und Standort deiner Organisation ein. Deine Anzeigen sind außerdem im Ads Transparency Center auffindbar.

Für Deutschland akzeptiert Google bei Organisationen laut der Dokumentenliste zum Beispiel einen Handelsregisterauszug, einen Gewerbeschein oder eine Bestätigung der Umsatzsteuerregistrierung. Dazu kann ein amtlicher Lichtbildausweis eines bevollmächtigten Vertreters kommen, also eines Admins des Google-Ads-Kontos oder Zahlungsprofils. Natürliche Personen reichen einen Ausweis aus dem EWR oder der Schweiz ein. Die Angaben müssen genau zum Zahlungsprofil passen.

Für Praxen ohne Handelsregistereintrag nennt Google keinen eigenen Weg. Freiberufler kommen auf der Seite nicht vor. Google rät nur: Wenn der Kontotyp im Zahlungsprofil („Organisation“ oder „Natürliche Person“) nicht zur verlangten Überprüfung passt, kontaktiere den Support vor dem Antrag. Genau diese Frage stellen Ärzte auch in der Google-Ads-Community.

Die Fristen laut Google:

  1. Reichst du die Dokumente nicht innerhalb der 30-tägigen Frist ein oder bestehst die Prüfung nicht, wird das Konto pausiert. Dann laufen keine Anzeigen mehr, Konto und Berichte bleiben erreichbar.
  2. Die Prüfung jedes Schritts kann laut Google bis zu 5 Arbeitstage dauern, in seltenen Fällen bis zu 30 Tage.
  3. Für den Abgleich von Ausweis und Selfie-Video hast du 5 Versuche, danach musst du Google kontaktieren.
  4. Die meisten Einsprüche gegen eine Pausierung bearbeitet Google in 5 bis 7 Arbeitstagen.

Zusätzlich kann Google die Impressionen von Anzeigen begrenzen, bei denen negative Nutzererfahrungen wahrscheinlicher sind, bis sich ein Werbetreibender als vertrauenswürdig erwiesen hat. Google nennt das Begrenzung der Anzeigenbereitstellung. Vertrauen baust du laut Google auf, indem du die Richtlinien einhältst und die Überprüfung abschließt.

Was sagen Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung zu Google-Anzeigen?

Hier geht es um die Rechtslage laut Gesetzestext. Das ist keine Rechtsberatung. Ob eine konkrete Anzeige zulässig ist, klärst du mit deiner Ärztekammer oder einer Anwältin für Medizinrecht.

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gilt nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 auch für Verfahren und Behandlungen, wenn sich die Werbung auf Krankheiten, Leiden oder Beschwerden bezieht, und für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit. Für Anzeigen und Landingpages sind vor allem diese Stellen wichtig:

Wie weit der Begriff operativer plastisch-chirurgischer Eingriff reicht, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.07.2025 (I ZR 170/24). Laut Bericht des Deutschen Ärzteblatts und einem Beitrag im Hessischen Ärzteblatt der Landesärztekammer Hessen fällt auch die Unterspritzung mit Hyaluron an Nase und Kinn darunter. Mit Vorher-Nachher-Bildern darf dafür also nicht geworben werden.

Dazu kommt das Berufsrecht. Nach § 27 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer sind sachliche, berufsbezogene Informationen erlaubt. Berufswidrige Werbung ist untersagt, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen solche Werbung laut § 27 Abs. 3 auch nicht durch andere veranlassen oder dulden. Das gilt also auch für Anzeigen, die eine Agentur für dich schreibt. Die Musterberufsordnung wirkt laut Bundesärztekammer erst, wenn deine Landesärztekammer sie als Satzung beschlossen und die Aufsichtsbehörde sie genehmigt hat. Maßgeblich ist deshalb die Berufsordnung deiner Kammer.

Und das Wettbewerbsrecht: Nach § 5 UWG sind irreführende geschäftliche Handlungen unlauter. Nach § 3a UWG handelt auch unlauter, wer gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt, die das Marktverhalten regeln soll, wenn das die Interessen anderer spürbar beeinträchtigen kann.

Für den Anzeigentext heißt das in unserer Einschätzung: Leistung, Ort, Qualifikation und Terminweg sachlich nennen. Keine Heilversprechen, keine Superlative, keine Vergleiche mit anderen Praxen, keine Arzneimittelnamen. Ob ein konkreter Satz rechtlich zulässig ist, klärt nur eine rechtliche Prüfung. Eine Freigabe durch Google ersetzt sie nicht.

Was braucht eine Landingpage für Arztpraxen?

Google prüft die Zielseite mit, wie oben beschrieben. Diese Punkte solltest du vor dem Start prüfen:

  1. Eine eigene Seite pro beworbener Leistung, damit Suchbegriff, Anzeige und Seite zusammenpassen.
  2. Keine Namen verschreibungspflichtiger Arzneimittel und Wirkstoffe, auch nicht im Kleingedruckten oder in Unterseiten, auf die die Anzeige verlinkt.
  3. Keine Vorher-Nachher-Bilder bei ästhetischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit, die unter § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG fallen, laut BGH auch bei Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Und keine Patientenstimmen, die irreführend sein könnten (§ 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG).
  4. Telefonnummer und Terminweg gut sichtbar, auf dem Handy mit einem Tipp erreichbar.
  5. Praxisname wie im Zahlungsprofil, damit die Angaben in der Überprüfung des Werbetreibenden zusammenpassen.

Wie misst du Anrufe und Terminanfragen ohne Gesundheitsdaten?

Bei Praxen kommen viele Anfragen per Telefon. Google Ads kann laut Google-Hilfe Anrufe unter anderem so als Conversion zählen: Anrufe über Anruf- oder Standort-Assets in der Anzeige, Anrufe auf eine Nummer auf deiner Website und Klicks auf die Telefonnummer der Website. Gezählt wird ein Anruf, wenn er länger dauert als die von dir festgelegte Mindestdauer. Google-Weiterleitungsnummern für die Anrufberichte gibt es laut Google auch in Deutschland.

Bei Terminanfragen zählst du das Absenden des Formulars oder die Bestätigungsseite der Online-Buchung. Unsere Empfehlung: Miss nur, dass eine Anfrage stattgefunden hat. Inhalte wie Beschwerden, Diagnosen oder die gewählte Behandlung gehören nicht in Google Ads.

Für Cookies und vergleichbare Speicherung brauchst du nach § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung, außer die Speicherung ist für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Google verlangt in seiner Richtlinie zur Nutzereinwilligung in der EU ebenfalls eine gültige Einwilligung. Mit dem Einwilligungsmodus geben deine Google-Tags den Einwilligungsstatus weiter. In der einfachen Variante laden sie erst nach der Entscheidung im Banner. Welche Variante für deine Praxis passt, klärst du mit deinem Datenschutzbeauftragten.

Rechenbeispiel: Ab wann trägt sich Google Ads für eine Privatleistung?

Alle Werte sind Annahmen für eine Praxis mit einer Selbstzahlerleistung. Sie stammen nicht aus einem Kundenkonto. Deine echten Klickpreise zeigt dir der Keyword-Planer.

Rechnung: 1.500 Euro geteilt durch 3 Euro ergibt 500 Klicks. 4 Prozent davon sind 20 Anfragen. Eine Anfrage kostet damit 75 Euro (1.500 geteilt durch 20).

Damit sich das Budget trägt, brauchst du 1.500 geteilt durch 400 Euro, also 3,75 und damit 4 neue Privatpatienten im Monat. Aus 20 Anfragen muss also etwa jede fünfte zum Patienten werden.

Liegt der Klickpreis bei 5 Euro, bekommst du nur 300 Klicks und 12 Anfragen. Dann muss schon jede dritte Anfrage zum Patienten werden. Wie viele Anfragen bei dir wirklich zu Patienten werden, siehst du erst nach einigen Wochen Messung. Deshalb ist sauberes Anruf- und Termin-Tracking wichtiger als jede Schätzung. Die Kosten für Einrichtung und Betreuung sind hier nicht enthalten.

Das bedeutet für dich: Starte mit einer Privatleistung, nach der in deiner Region gesucht wird. Halte Anzeige und Landingpage frei von Arzneimittelnamen und schließ die Überprüfung des Werbetreibenden früh ab. Miss Anrufe und Terminanfragen vom ersten Tag an, dann weißt du nach einigen Wochen, ob sich das Budget trägt.

Häufige Fragen

Darf eine Arztpraxis Google Ads schalten?
Googles Gesundheitsrichtlinie enthält für Deutschland kein Verbot für Arztpraxen. Rechtlich gelten aber HWG, die Berufsordnung deiner Landesärztekammer und das UWG. Ob deine Anzeige und Landingpage dem entsprechen, solltest du rechtlich prüfen lassen.

Darf ich „Botox“ in meiner Anzeige verwenden?
Bei Google nein. Botox und Botulinumtoxin stehen auf Googles Liste verschreibungspflichtiger Arzneimittel, und in Deutschland sind solche Begriffe in Anzeigen und auf Landingpages nicht erlaubt. Gesetzlich darf nach § 10 Abs. 1 HWG für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei den dort genannten Fachleuten wie Ärzten und Apothekern geworben werden.

Warum wurde mein Google-Ads-Konto pausiert?
Ein möglicher Grund ist die Überprüfung des Werbetreibenden. Wer die Dokumente nicht innerhalb der 30-tägigen Frist einreicht oder die Prüfung nicht besteht, wird pausiert. Die Frist teilt Google im Konto oder per E-Mail mit.

Kann ich Patienten nach dem Besuch meiner Website wieder ansprechen?
Bei sensiblen Gesundheitsthemen nicht, etwa bei invasiven Eingriffen, Injektionen oder Erkrankungen mit Langzeitbehandlung. Kundenabgleich und Segmente mit selbst erhobenen Daten sind für sensible Gesundheitskategorien laut Google nicht erlaubt.

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Der nächste Schritt

Ob sich Google Ads für deine Praxis rechnet, hängt vor allem von deinen Privatleistungen, deinen freien Terminen und der Suchnachfrage in deiner Region ab.

Das erste Gespräch mit uns ist kostenlos. Wir schauen gemeinsam auf deine Situation und sagen dir offen, ob Google Ads für dich passt und was realistisch ist.

Passt es, starten wir mit dem Setup: Angebot, Anzeigen, Konto, Tracking und Landingpage. Danach kannst du selbst weiterschalten, eine andere Agentur beauftragen oder die laufende Betreuung bei uns buchen.

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Quellen

Google-Seiten, Bundesärztekammer, Ärzteblatt und Landesärztekammer abgerufen am 14.10.2026.

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