Titelbild: Wem gehört dein Google Ads Konto? Oskar Bösener, FLOW Innovations
Von
Oskar Bösener
·
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2026

Wem gehört dein Google Ads Konto, wenn du die Agentur kündigst?

Das entscheiden zwei Ebenen: die Technik in Google Ads und dein Agenturvertrag. Technisch zählt, wer das Konto angelegt hat, welches Verwaltungskonto als „Inhaber“ eingetragen ist, wer „Administrator“ ist und auf wen das Zahlungsprofil läuft. Hat die Agentur das Konto in ihrem Verwaltungskonto erstellt, ist ihr Verwaltungskonto automatisch Inhaber, und ohne eigenen Admin-Zugriff brauchst du ihre Mitwirkung. Was dir rechtlich zusteht, regelt der Vertrag, deshalb klärst du beides vor der Unterschrift.

Stand: Oktober 2026. Google ändert Menüs, Begriffe und Funktionen in Google Ads regelmäßig. Prüf vor Entscheidungen die verlinkte Google-Hilfe.

Wie du einen Agenturwechsel Schritt für Schritt umsetzt, also Zugriffe sichern, Abrechnung umstellen und die richtige Reihenfolge, steht in unserem Artikel Google Ads Agentur wechseln. Hier geht es nur um die Frage davor: Was gehört wem?

Was bedeutet „Inhaber“ in Google Ads überhaupt?

Agenturen arbeiten mit einem Verwaltungskonto. Laut Google-Hilfe ist das ein eigenes Google Ads Konto, über das sich viele Kundenkonten zentral verwalten lassen. Dein Konto hängt dort als Kundenkonto drunter. Das ist normal.

Spannend wird es bei der Inhaberschaft. Laut Google-Hilfe gilt:

Das Inhaber-Verwaltungskonto hat laut derselben Google-Hilfe weitreichende Rechte. Es kann unter anderem Nutzer einladen und entfernen, „Nutzern des Kundenkontos Administratorzugriff gewähren oder entziehen“, Verknüpfungsanfragen anderer Verwaltungskonten annehmen oder ablehnen und die Inhaberschaft an ein anderes Verwaltungskonto übertragen. Google rät dort selbst, die Inhaberschaft nur zu vergeben, wenn das Verwaltungskonto diese Rechte wirklich braucht.

Gleichzeitig steht in der Hilfe: „Der Inhaber des Kundenkontos ist weiterhin Eigentümer seiner Daten“. Er kann den Zugriff beenden, indem er die Verknüpfung aufhebt. „Inhaber“ ist in Google Ads also ein technisches Recht, kein Eigentum im rechtlichen Sinn.

Ein Satz in derselben Hilfe passt nicht ganz zur Liste oben: „Inhaber können jedoch die Inhaberschaft und Administratorrechte von Kundenkonten nicht entfernen.“ Die Hilfe ist an dieser Stelle also nicht eindeutig. Ob ein Inhaber-Verwaltungskonto dir den Admin-Zugriff entziehen kann, ist aus unserer Erfahrung in der Praxis unterschiedlich. Mit den richtigen Ansprechpartnern bei Google lässt sich das aber klären. Bis dahin geh vom ungünstigeren Fall aus: Laut Google-Hilfe kann ein Inhaber-Verwaltungskonto Admins in deinem Konto ändern.

Neben dem Inhaber gibt es zwei weitere technische Hebel:

Nach unserer Einschätzung entscheidet deshalb vor allem, wer das Konto angelegt hat.

Typische Warnsignale:

Welche Konstellation hast du und was heißt das für dich?

Grob lassen sich drei Konstellationen unterscheiden. Wo du stehst, siehst du unter „Verwaltung“ und „Zugriff und Sicherheit“. Die Spalte „Zugriffsebene“ zeigt laut Google-Hilfe, wer welche Rechte hat. Im Menü oben auf der Seite findest du laut Google-Hilfe „Verwaltungskonten“ mit der Spalte „Inhaber“. Eine andere Hilfeseite nennt diesen Tab „Administratoren“. Gemeint ist derselbe Bereich.

  1. Du hast das Konto selbst angelegt, die Agentur ist nur verknüpft. Du bist Administrator, die Agentur ist nicht Inhaber, du zahlst selbst. Das ist die sauberste Lage. Du kannst die Agentur jederzeit selbst trennen.
  2. Dein Konto, aber die Agentur ist Inhaber. Du hast das Konto angelegt, später wurde die Inhaberschaft für das Verwaltungskonto der Agentur aktiviert. Solange du Administrator bist, kannst du die Verknüpfung laut Google-Hilfe selbst aufheben. Die Agentur hat aber mehr Rechte, als sie für die tägliche Arbeit braucht.
  3. Die Agentur hat das Konto angelegt und du bist kein Administrator. Oft läuft dann auch die Abrechnung über die Agentur. Hier bist du auf ihre Mitwirkung angewiesen.

Läuft die Abrechnung über die Agentur, siehst du das laut Google-Hilfe unter „Abrechnung“ und „Einstellungen“. Dort stehen oben Name und ID des Zahlungsverwaltungskontos.

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Wie wird die Inhaberschaft übertragen und was kannst du selbst tun?

Du bist Administrator in deinem Konto

Dann hast du den wichtigsten Hebel schon. Als Nutzer des Kundenkontos darfst du die Inhaberschaft laut Google-Hilfe zwar nicht selbst übertragen. Du kannst aber die Verknüpfung mit dem Verwaltungskonto aufheben. Danach lässt sich die Inhaberschaft in deinem Konto für ein anderes Verwaltungskonto aktivieren: unter „Verwaltung“, „Zugriff und Sicherheit“ und „Verwaltungskonten“ in der Spalte „Inhaber“ mit „Ja“.

Zum Aufheben wählst du laut Google-Hilfe auf derselben Unterseite beim Verwaltungskonto in der Spalte „Aktionen“ „Zugriffsrechte aufheben“, prüfst die Vorschau der Auswirkungen und bestätigst mit „Verknüpfung aufheben“. Mach das nicht spontan. Was dabei verloren gehen kann, steht im nächsten Abschnitt. Die richtige Reihenfolge steht im Artikel zum Agenturwechsel.

Es gibt auch einen sanfteren Weg. Die Agentur kann die Inhaberschaft in ihrem Verwaltungskonto laut Google-Hilfe unter „Einstellungen für Unterkonten“ mit „Bearbeiten“ und „Inhaber entfernen“ deaktivieren. Voraussetzung: Es gibt mindestens einen Nutzer mit Administratorzugriff auf dein Konto. Anders als beim Aufheben der Verknüpfung bleibt die Agentur dabei nach unserem Verständnis verknüpft, die Zusammenarbeit kann also weiterlaufen.

Du bist kein Administrator

Dann muss die Agentur mitwirken. Sie hat zwei Möglichkeiten:

Aus unserer Erfahrung klappt das am leichtesten, solange die Zusammenarbeit noch läuft. Eigentlich solltest du Daten und Zugriffe aber zu jedem Zeitpunkt schon bei dir haben, nicht erst beim Wechsel einsammeln. Bitte die Agentur schriftlich um die Übertragung, mit konkreter Frist.

Die Agentur reagiert nicht

Für diesen Fall gibt es bei Google das Formular „Ich benötige Zugriff auf ein Google Ads-Konto“. Es ist für Fälle gedacht, in denen dir kein bestehender Administrator Zugriff geben kann. Vorher sollst du laut Formular einen Administrator des Kontos ansprechen. Das Supportteam prüft zuerst den Nachweis der Kontoinhaberschaft. Ob und wie schnell Google hilft, kann niemand versprechen. Nach unserer Einschätzung lohnt es sich, parallel deinen Anwalt einzubinden.

Welche Daten bleiben bei dir und welche liegen bei der Agentur?

Erst die gute Nachricht: Wenn die Verknüpfung aufgehoben wird, bleiben laut Google-Hilfe der Kampagnenverlauf deines Kontos und der Zugriff auf Google Ads Funktionen erhalten. Ein Conversion-Tag, das zu deinem eigenen Konto gehört, bleibt aktiv.

Kritisch ist alles, was die Agentur in ihrem Verwaltungskonto gebaut hat und dein Konto nur mitnutzt:

Nach unserer Einschätzung ist das der eigentliche Kern der Eigentumsfrage. Kampagnen und Verlauf bleiben laut Google-Hilfe in deinem Konto. Was im Verwaltungskonto der Agentur liegt, bleibt dort, wenn du es nicht vorher in dein eigenes Konto holst.

Typische Warnsignale:

Was sollte im Agenturvertrag stehen, bevor du unterschreibst?

Vorweg: Wir sind keine Anwälte, und das hier ist keine Rechtsberatung. Lass deinen Vertrag im Zweifel anwaltlich prüfen. Diese Punkte solltest du vor der Unterschrift prüfen:

  1. Konto auf deine Firma. Das Google Ads Konto wird von dir angelegt oder läuft von Anfang an auf deine Firma. Im Zahlungsprofil steht deine Firma als Rechnungszahler, außer ihr vereinbart bewusst eine Abrechnung über die Agentur.
  2. Admin für dich. Mindestens zwei Personen aus deiner Firma haben während der ganzen Laufzeit die Zugriffsebene „Administrator“, mit Firmen-E-Mail.
  3. Inhaberschaft nur, wenn nötig. Das entspricht dem Rat aus der Google-Hilfe. Falls die Agentur Inhaber wird, steht im Vertrag, dass sie die Inhaberschaft bei Vertragsende entfernt.
  4. Herausgabe bei Kündigung. Mit Frist: Mitwirkung bei der Umstellung der Abrechnung, Conversion-Tracking im eigenen Konto, Zugänge zu Tag Manager und Analytics, Übergabe von Zielgruppen und Gebotsstrategien aus dem Verwaltungskonto.
  5. Arbeitsergebnisse. Anzeigentexte, Kampagnenstruktur, Keyword- und Ausschlusslisten, Zielgruppen und Berichte gelten als Arbeitsergebnis, das du auch nach Vertragsende weiter nutzen darfst.

Und ohne klare Klausel? Viele Agenturverträge sind nach unserer Einschätzung Dienst- oder Werkverträge, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben. Für solche Verträge erklärt § 675 Abs. 1 BGB unter anderem § 667 BGB für entsprechend anwendbar. Danach muss der Beauftragte herausgeben, was er „zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt“. Ob das in deinem Fall auch ein Konto oder Kampagnen erfasst, lässt sich nur im Einzelfall anwaltlich klären. Eine klare Klausel erspart dir diese Frage.

Typische Warnsignale im Vertrag:

Rechenbeispiel: Was kostet es, wenn beim Trennen die Anzeigen stoppen?

Alle Werte sind Beispielzahlen, keine Marktdaten. Zwei Wochen ohne Anzeigen sind rund 50 fehlende Anfragen. Bei jeder zehnten als Auftrag sind das fünf Aufträge weniger. Das Budget sparst du in der Zeit zwar, aber die Anfragen holst du nicht nach. Muss das Konto komplett neu aufgebaut werden, kommt die Lernphase dazu. Das haben wir im Artikel zum Agenturwechsel durchgerechnet.

Wie prüfst du das in deinem Konto?

  1. Klick im Menü „Verwaltung“ auf „Zugriff und Sicherheit“. Prüf in der Spalte „Zugriffsebene“, ob mindestens zwei Personen aus deiner Firma „Administrator“ sind.
  2. Öffne im Menü oben auf der Seite „Verwaltungskonten“ (in einer Hilfeseite „Administratoren“ genannt). Notier jedes verknüpfte Verwaltungskonto und was in der Spalte „Inhaber“ steht.
  3. Klick auf „Abrechnung“ und dann auf „Einstellungen“. Steht oben ein Zahlungsverwaltungskonto, läuft deine Abrechnung über eine Agentur. Prüf laut Google-Hilfe unter „Details zum Zahlungspflichtigen“, welche Firma eingetragen ist.
  4. Scroll auf derselben Seite zu „Nutzer des Zahlungsprofils“. Für Änderungen an der Abrechnung braucht es laut Google-Hilfe eine Rolle wie „Administrator mit allen Berechtigungen“ oder „Primärer Kontakt“. Prüf, ob jemand aus deiner Firma so eine Rolle hat.
  5. Öffne „Zielvorhaben“, „Einstellungen“ und „Conversion-Konto“. Steht dort nicht „Dieses Konto“, kommen deine Conversions laut Google-Hilfe aus einem Verwaltungskonto.
  6. Frag deine Agentur schriftlich, welche Conversion-Aktionen, Zielgruppenlisten und Gebotsstrategien in ihrem Verwaltungskonto liegen und von deinem Konto genutzt werden.
  7. Such im Agenturvertrag nach „Konto“, „Eigentum“, „Herausgabe“ und „Kündigung“ und gleich ab, ob die fünf Punkte von oben geregelt sind.

Das bedeutet für dich: Wem dein Google Ads Konto gehört, entscheidet sich am ersten Tag, nicht am letzten. Leg das Konto selbst an oder lass es auf deine Firma laufen, bleib Administrator und regel die Herausgabe im Vertrag. Dann ist eine Kündigung ein Termin im Kalender und kein Projekt.

Häufige Fragen

Kann mir die Agentur den Zugriff auf mein Konto entziehen?

Ist ihr Verwaltungskonto Inhaber, kann es laut Google-Hilfe Nutzern deines Kontos Administratorzugriff gewähren oder entziehen. Dieselbe Hilfeseite sagt an anderer Stelle, Inhaber könnten Administratorrechte von Kundenkonten nicht entfernen. Ob das bei dir passieren kann, ist aus unserer Erfahrung in der Praxis unterschiedlich. Mit den richtigen Ansprechpartnern bei Google lässt sich das klären. Bis dahin geh vom ungünstigeren Fall aus und regel die Inhaberschaft, auch wenn du heute Administrator bist.

Darf ich die Agentur einfach aus meinem Konto entfernen?

Technisch ja, wenn du Administrator bist. Was vertraglich gilt, steht im Agenturvertrag. Prüf vorher Abrechnung, Conversions, Zielgruppen und Gebotsstrategien, sonst stoppen im schlechtesten Fall deine Anzeigen.

Die Agentur hat das Konto angelegt und reagiert nicht. Was jetzt?

Erst schriftlich mit Frist um Admin-Zugriff bitten. Kann dir kein Administrator helfen, gibt es das Google-Formular „Ich benötige Zugriff auf ein Google Ads-Konto“. Google prüft dann zuerst den Nachweis der Kontoinhaberschaft. Parallel holst du dir anwaltlichen Rat.

Gehören mir Anzeigentexte und Kampagnenstruktur?

Nach unserer Einschätzung ist das vor allem eine Vertragsfrage. Regel ausdrücklich, dass du Arbeitsergebnisse nach Vertragsende weiter nutzen darfst, und lass das im Zweifel anwaltlich prüfen.

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